FAQ

Häufige Fragen von Patienten und Angehörigen

Jeder Versorgungsfall ist einzigartig, trotzdem tauchen bestimmte Fragen zur medizinischen Intensivpflege immer wieder auf. Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengestellt und geben kompetent Antwort.

Wir beantworten Ihre Fragen rund um das Thema ambulante Kinderintensivpflege

Ist es möglich, ein intensivpflichtiges Kind in seinem eigenen Zuhause zu versorgen?

Als Kinderintensivpflegedienst versorgen wir unsere Patienten in der eigenen Häuslichkeit. Unser Ziel ist es, schwerstkranke und beatmungspflichtige Patienten in ihre gewohnte Umgebung zu holen und ein Leben im familiären Umfeld zu ermöglichen.

Was kostet Kinderintensivpflege?

Die ambulante Pflege Ihres Kindes wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegekasse getragen. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Verordnung für die häusliche Pflege.

Wer übernimmt die Kosten der Versorgung?

Da es sich bei der Versorgung intensivpflegebedürftiger Kinder um sogenannte „häusliche Krankenpflege“ handelt, erfolgt die Finanzierung über die gesetzliche Krankenversicherung. Die Pflegekasse und gegebenenfalls weitere Leistungsträger beteiligen sich bei Bedarf an den anfallenden Kosten.

Ist ein hoher Pflegegrad Voraussetzung für eine Versorgung durch außerklinische Kinderintensivpflege?

Da die intensivpflegerische Versorgung zu einem Großteil über die Krankenversicherung finanziert wird, ist es zunächst einmal zweitrangig, ob und ggf. in welchen Pflegegrad der kleine Patient eingestuft wurde.

Welche Qualifikationen hat das Pflegepersonal?

Wir arbeiten in der häuslichen Kinderintensivpflege ausschließlich mit examinierten Pflegekräften zusammen. Grund hierfür sind die schweren Krankheitsbilder unserer kleinen Patienten sowie die Qualitätsvorgaben aus den Rahmenverträgen, die wir mit den Krankenkassen abgeschlossen haben.

Was ist ambulante Kinderintensivpflege?

Eine außerklinische beziehungsweise ambulante Kinderintensivpflege bezeichnet die Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Kindern mit lebensbedrohlicher Erkrankung außerhalb einer Klinik. Die Patienten werden beatmet oder müssen häufig über eine Trachealkanüle abgesaugt werden.

Wer hat Anspruch auf Kinderintensivpflege?

Einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege (Intensivpflege) haben alle Kinder, deren medizinische Diagnosen eine eindeutige Notwendigkeit einer 24-stündigen Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal belegt, da sonst zu jeder Zeit lebensbedrohliche Ereignisse zu befürchten sind.

Wer verordnet in welchem Fall Behandlungspflege?

Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege. Diese wird nach SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt. Träger der Leistungen sind somit die Krankenkassen, nicht die Pflegeversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, nachdem sie von einem Arzt verordnet wurde.

Wer darf die Behandlungspflege durchführen?

Die medizinische Behandlungspflege darf lediglich von Fachkräften aus der Kinderkranken-, Kranken- und Altenpflege durchgeführt werden, sofern die Fachkräfte über die notwendige Berufserfahrung im Bereich Kinderintensivpflege sowie über die geforderten Schulungen im Bereich außerklinische Beatmung und Intensivpflege verfügen.